Ausbau und Betrieb von Biogasanlagen zur Energieerzeugung wurden in den vergangenen Jahren primär durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Nach 20 Jahren der garantierten Einspeisevergütung für Strom endet für ältere Biogasanlagen nun die EEG-Förderperiode. Diese als "Post-EEG-Phase" (auch als „Ü20-Biogasanlagen“ bezeichnet) wird sich in den nächsten Jahren verstärken, da die "starken" Jahrgänge des Biogasanlagenbestandes dann sukzessive vom Auslaufen des bisherigen Vergütungsregimes betroffen sind. Viele Betreibende von Bioenergieanlagen stehen nun vor der zentralen Herausforderung, wie ein erfolgreicher Weiterbetrieb in den kommenden Jahren gesichert werden kann
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Forschungsvorhaben zum Themenkomplex Post-EEG bzw. Weiterbetriebsoptionen von Biogasanlagen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Dieses Fachportal bündelt einige Informationen dieser Vorhaben und ergänzt sie um weitere abgesicherte Informationen rund um das Themenfeld "Post-EEG" und mögliche Zukunftsoptionen für landwirtschaftliche Biogasanlagen.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Post-EEG"? Wie könnte es mit der Biogasanlagen weitergehen, wenn deren EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft? Immer mehr Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich diese Frage stellen. Das eine Entscheidung nicht auf die zu lange Bank geschoben werden sollte, zeigt ein Erklärfilm des KTBL.
Das Fachportal bündelt vornehmlich folgende Themenbereiche:
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages und über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafond.